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Rechtliche
Informationen
Artenschutz,
Verordnungen und Pflichten
Seit
1976 regelt das sogenannte "Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen"
den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten auf internationaler
Ebene. Alle mediterranen Landschildkröten gehören
dem höchsten Schutzstatus (Anhang I) an. In Europa
gilt seit 1976 die Artenschutzverordnung EG Nr. 338/97,
welche den Handel von geschützten Arten regelt.
Der Schutzgrad wird in vier Anhänge unterteilt
(A bis D) - die mediterranen Landschildkröten gehören
dem Schutzstatus A (vom Aussterben bedrohte Arten) an.
Grundsätzlich
gilt für alle geschützten Arten, dass die
Haltung sowieso jeder Zu- und Abgang der zuständigen
Behörde (Link) unverzüglich schriftlich
mitgeteilt werden muss. Die in Anhang A gelisteten Arten
dürfen nur mit den gelben EG-Bescheinigungen oder
den noch vor Juni 1997 gültigen blauen CITES-Bescheinigungen
abgegeben bzw. aufgenommen werden.
Auch
heute noch sind unzählige adulte Landschildkröten
nicht ordnungsgemäß angemeldet, sei es aus
Unwissenheit oder Faulheit der Halter. Mit einer solchen
Einstellung ist man jedoch schnell im Visier der Behörden
und hat mit Strafen zu rechnen - auch Unwissenheit schützt
nicht davor!
Zusammenfassend
heißt dies:
Die
Haltung einer geschützten Tierart, wie es z. B.
alle mediterranen Landschildkröten sind, muss der
zuständigen Behörde, wie schon oben erwähnt,
schriftlich und unverzüglich mitgeteilt werden.
Dies ist also notwendig, wenn Sie eine Landschildkröte
nachziehen, kaufen, tauschen, erben oder geschenkt bekommen
oder sie ein Fundtier nach erfolgloser Besitzersuche
in ihre artgerechte Obhut nehmen möchten. Auch
Abgänge aller Art (Verkauf, Tausch, Schenkung und
Tod) müssen genau wie die Zugänge gemeldet
werden!
Beim
Kauf einer mediterranen Landschildkröte ist also
unbedingt darauf zu achten, dass Sie eine gelbe EG-Bescheinigung
und die dazugehörige Fotodokumentation erhalten!
Andernfalls sehen Sie vom Kauf ab!
Kennzeichnung
durch Fotodokumentation
Seit
Januar 2001 besteht die Pflicht, die unter Anhang-A
aufgeführten Arten zu kennzeichnen, um eine eindeutige
Identifizierung vornehmen zu können. Diese Kennzeichnung
kann heute neben dem ab 500g möglichen Mikrochip-Transponder
auch mit der Fotodokumentation durchgeführt werden.
Dabei wird bei Tieren unter 500g in den unten aufgeführten
Abständen jeweils ein Bild des Rücken- und
Bauchpanzers der Fotodokumentation angehangen.
Die
für die Fotodokumentation notwendigen Farbfotos
sind in einem bildfüllenden Format (13 x 9 cm),
senkrecht von oben und in guter Qualität anzufertigen.
Besonders wichtig ist, dass keine Reflexionen durch
den Einsatz eines Blitzes entstehen und die einzelnen
Nähte des Bauchpanzers deutlich zu erkennen sind.
Auch die Färbung der Schilde muss zu erkennen sein,
nicht zuletzt deshalb, damit einem selbst Zuordnung
von Tier zu Bescheinigung möglich ist, d. h. die
zu fotografierenden Exemplare müssen gesäubert
und abgetrocknet sein. Kleiner Tipp: Versuchen Sie die
Foto möglichst dann anzufertigen, wenn die Tiere
inaktiv sind, sprich früh morgens oder abends,
denn voll aktive Schildkröten lassen sich meist
nicht für ein Foto-Shooting begeistern. Um anhand
der Fotos die Größe des Tieres erkennen zu
können, ist es notwendig, einen Zollstock daneben
zu legen oder das Tier auf einer Karounterlage
abzulichten.
Empfehlenswerte
Intervalle für die Fotodokumentation
| Fotosatz |
Alter
des Tieres |
Fototermin |
| 1.
Fotosatz |
0
Jahre (Schlupfjahr) |
Herbst
(September - November) |
| 2.
Fotosatz |
1/2
Jahr |
Frühjahr
(März - Mai) |
| 3.
Fotosatz |
1
Jahr |
Herbst
(September - November) |
| 4.
Fotosatz |
2
Jahre |
Herbst
(September - November) |
| 5.
Fotosatz |
3
Jahre |
Herbst
(September - November) |
| folgende
Fotosätze |
5-x
Jahre |
Herbst
(September - November) |
Vorlagen
zum Herunterladen
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